 |  | Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund ordnungsgemäß zu verwahren und ist für jeden Schaden den sein Hund verursacht haftbar |
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 |  | Den Anweisungen der Ausbildner bzw. Funktionäre ist Folge zu leisten |
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 |  | Exkremente vom Hund sind vom Hundeführer zu entfernen |
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 |  | Hunde dürfen nicht an Geräten oder Zäunen angehängt werden |
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 |  | Das Mitnehmen der Vierbeiner in die Vereinsräumlichkeiten (Clubhaus, Hüttenbereich) ist untersagt |
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 |  | Hitzige Hündinnen dürfen am Kursbetrieb nur nach Absprache mit dem zuständigen Ausbildner teilnehmen |
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 |  | Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen, nur so halten wir unser Areal sauber |
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 |  | Während des Kursbetriebes ist das gesonderte Arbeiten mit dem Hund nicht gestattet |
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 |  | Das Rauchen während der Ausbildung ist unsportlich und daher tunlichst zu vermeiden |
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 |  | Hundesportgeräte dürfen nur unter Anweisung eines Trainers benützt werden |
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